AGB

§ 1 Der Geltungsbereich

  1. Den Geschäftsbeziehungen werden diese AGB zu Grunde gelegt.
  2. Abweichende AGB meiner Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn ich diesen nicht widersprochen haben und die Bestellung annehme und ausführe.
  3. Hinweise und Verweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung und beschränken grundsätzlich nicht deren Anwendbarkeit, soweit sie in den AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  4. Die  Änderung dieser AGB kann insb. zur Anpassung der Regelungen an die aktuelle Rechtslage oder Erweiterung oder Änderung des Leistungsangebots erfolgen. Die Änderungen müssen unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen Ihnen zumutbar sein und dürfen die Hauptleistungspflichten nicht erheblich einschränken. Die Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung vor Fristende. Das Unterlassen des fristgemäßen Widerspruchs gilt als Genehmigung. Hierauf wird in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

§ 2 Unsere Angebote und der Vertragsschluss

  1. Ihre Anmeldung erfolgt auf Grundlage unserer Angebote, welche freibleibend sind, und hat in Textform zu erfolgen. Sie können hierfür insb. unser Anmeldeformular verwenden, welches wir Ihnen vor Ort in unserem Tanzstudio oder auf unserer Webseite bereitstellen.
  2. Nach Prüfung der Teilnehmerkapazität erfolgt eine Bestätigung innerhalb von 7 Tagen, wodurch der Vertrag geschlossen wird. Für minderjährige Teilnehmer muss eine Genehmigung bzw. Anmeldung durch die gesetzlichen Vertreter erfolgen.
  3. Sofern Sie uns eine E-Mail-Adresse angeben, werden Informationen und Erklärungen i.d.R. an diese gesandt. Rufen Sie Ihre E-Mails daher bitte regelmäßig ab. Bitte richten Sie SPAM-Filter u.ä. so ein, dass Sie unsere E-Mails zur Kenntnis nehmen können.

§ 3 Die Leistungserbringung

  1. Persönliche Voraussetzung: Teilnehmen an Kursen kann, wer mindestens 14 Jahre alt ist, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit oder sonstigen Beeinträchtigungen leidet, die den ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf sowie die Gesundheit gefährden könnte. Minderjährige brauchen die ausdrückliche Genehmigung des Erziehungsberechtigten. Im Fall von körperlichen oder gesundheitlichen Problemen und Einschränkungen sowie bei Schwangerschaft, die die ungefährdete Teilnahme beeinträchtigen können, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Arzt, ob und ggf. unter welchen Einschränkungen Sie am Training teilnehmen können und informieren uns hierüber einschließlich eventueller ärztliche Anweisungen.
  2. Teilnahmerecht: Die Inanspruchnahme unserer Leistungen steht allein Ihnen als Vertragspartner zu. Die Übertragung des Teilnahmerechts am Training an Dritte bedarf unserer vorherigen Genehmigung.
  3. Trainingsleitung: Die Anweisungen und Hinweise der Trainerin im Unterricht sind zu beachten und zu befolgen, um Verletzungen und Unfällen vorzubeugen und zu vermeiden und den ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf zu gewährleisten. Die Nichtbefolgung kann im Einzelfall unter gegenseitiger Interessenabwägung zum Ausschluss vom Training führen. Ebenso kann ein Ausschluss erfolgen, wenn Sie das Training schuldhaft stören, z.B. durch Tätlichkeiten oder beleidigendem Verhalten, oder erhebliche Zweifel an einer ungefährdeten Trainingsteilnahme vorliegen, z.B. im Fall von Trunkenheit oder Drogeneinfluss. Sollten Beeinträchtigungen während des Trainings auftreten, wie z.B. Schmerzen, Schwindel, Übelkeit, ist die Trainerin sofort zu informieren.
  4. Trainingszeit: An gesetzlichen Feiertagen in Sachsen- Anhalt findet regulär kein Unterricht statt. Ihnen obliegt ein pünktliches Erscheinen, um den Trainingsablauf nicht zu stören und verletzungsvorbeugende Erwärmungsübungen wahrzunehmen.
  5. Trainingsinhalte und -ausgestaltung: Die Festlegung der Trainingsinhalte sowie deren Umsetzung erfolgen weisungsfrei und eigenverantwortlich durch uns und der jeweiligen Trainerin. Wir sind berechtigt, nach eigenem Ermessen im üblichen Umfang Dritte zur Leistungserbringung einzuschalten, insb. im Fall der Verhinderung (z.B. durch Erkrankung der Trainerin). Eine Trainingsstunde dauert 90 Minuten.
  6. Nachholen einzelner Trainingstermine: Bei Monatsverträgen mit einem wöchentlichen Trainingstermin kann durch Absage bis 24 Stunden vor Kursbeginn eine entschuldigte Kurseinheit pro Monat in einem anderen geeigneten Kurs nachgeholt werden. Bei Verträgen mit zwei wöchentlichen Trainingsterminen gilt dies für 2 entschuldigte Einheiten pro Monat, die nachgeholt werden können. Die Nachholeinheiten sind bis zum Ende des Folgemonats in Anspruch zu nehmen.

§ 4 Vertragslaufzeit und -ende

  1. Vertrag mit Trainingsstunden-Karte: Mit der Trainingsstunden-Karte können Sie die auf der Karte ausgewiesenen Anzahl an Trainingsstunden  (z.B. 10er-Karte = 10 Trainingsstunden á 90 min) im angegebenen Vertragszeitraum in Anspruch nehmen. Sie sind dabei in der Auswahl der Kurse frei. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl bei einzelnen Kursen beschränkt sein kann und Sie sich daher rechtzeitig anmelden sollten. Die Karten sind personengebunden und nur nach vorheriger Genehmigung übertragbar. Die Vertragslaufzeit beginnt, soweit nicht anders vereinbart, mit dem Tag der erstmaligen Inanspruchnahme einer Trainingsstunde unter Vorlage der Trainingsstunden-Karte und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder vollständiger Inanspruchnahme der ausgewiesenen Trainingsstundenzahl.
  2. Monatsverträge: Wir bieten Laufzeitverträge mit monatlichem Entgelt. Verträge mit einer festen Laufzeit verlängern sich dabei ohne fristgemäße Kündigung automatisch jeweils um 3 Monate. Die Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich zu erklären.
  3. Ruhen des Vertrags: Sie können den Vertrag ruhend stellen im Fall von beruflicher Abwesenheit oder Krankheit, welche voraussichtlich mindestens 1 Monat andauern werden, oder bei Schwangerschaft. Hierzu informieren Sie uns schriftlich unter Beifügung eines geeigneten Nachweises (z. B ärztliches Attest). Während dieser Zeit bestehen keine Zahlungsverpflichtung und kein Anspruch auf Teilnahme an den Kursen. Der Vertrag verlängert sich um die Dauer der Ruhezeit. Die Mindestdauer einer Ruhezeit beträgt 1 Monat.
  4. Wohnortwechsel: Bei einem Wohnortswechsel in ein Gebiet außerhalb eines 25 km Umkreises vom Tanzstudio kann der Vertrag außerordentlich schriftlich unter Vorlage einer Abmeldebescheinigung innerhalb von 1 Monat nach Umzug gekündigt werden. Bei Monatsverträgen werden ggf. erfolgte Vorauszahlungen, die Zeiträume nach dem Vertragsende betreffen, erstattet. Bei Trainingsstunden-Karten werden die nicht in Anspruch genommenen Trainingsstunden erstattet.
  5. Außerordentlichen Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Die Preise und Ihre Zahlung

  1. Unsere Preise sind Endpreise einschließlich weiterer Preisbestandteile.
  2. Das monatliche Entgelt für Monatsverträge wird zum ersten Werktag des Monats im Voraus fällig und wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Trainingsstunden-Karten sind im Voraus zu bezahlen.
  3. Durch den/ dieAbonnent/in zu vertretende Rücklastschriften werden mit je 10,- Euro berechnet.
  4. Sonstige Entgelte, wie Gebühren für Schnupperstunde, Workshops oder Einzeltrainings sind vor Ort vor Kursbeginn in bar zu entrichten.

§ 6 Die Aufrechnung und das Zurückbehaltungsrecht

  1. Sie können nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht dürfen Sie ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Zur Haftung

  1. Wir haften für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, als auch wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  2. Des Weiteren haften wir für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Einhaltung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten). Dabei ist bei Fahrlässigkeit unsere Haftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
  3. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Wir unterhalten für die Trainings eine Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen Ihnen sich über geeignete Versicherungen für Ihre Teilnahme am Training zu informieren und ggf. abzuschließen, wie z.B. eine Unfallversicherung sowie Haftpflichtversicherung.

§ 8 Leistungsschutzrecht sowie Foto- und Filmaufnahmen

  1. Die Rechte an unserem Tanztraining-Konzept samt Trainingsinhalte, unsere Choreografien sowie die Außendarstellung liegen bei uns. Ohne unsere vorherige Genehmigung dürfen diese nicht verwertet werden, insb. nicht veröffentlicht, aufgeführt oder für eigene Trainingsangebote genutzt werden.
  2. Aufnahmen von Fotos, Videos und Ton dürfen durch Sie ausschließlich für private Zwecke erfolgen, bedürfen jedoch unserer vorherigen Zustimmung. Im Fall der  Veröffentlichung ist ebenfalls unsere vorherige Zustimmung einzuholen. Für die Wahrung der Rechte Dritter, insb. Persönlichkeitsrechte sind Sie  ausschließlich selbst verantwortlich. Ggf. müssen Sie auch die Einverständniserklärungen der Dritten für die Aufnahmen einholen.

§ 9 Rechtswahl und Vertragssprache

  1. Auf das Verhältnis zwischen mir und Ihnen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben oder der Schutz durch das zwingende Recht des Mitgliedstaats der EU, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, beeinträchtigt werden würde.
  2. Die Vertragssprache ist Deutsch.

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